Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.