Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretenden Vorsitzende und der Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.