Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen. Die Mitgliederversammlung wählt je nach Anzahl der Vorstandsmitglieder den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden un den Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.