Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils einzeln. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.