Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird von dem Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten.