Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten einzeln. Der Schriftführer und der Beisitzer vertreten den Verein gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden oder dem Kassenwart.