Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende/ SLG-Leiter vertritt den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.