Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Außergerichtlich vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Gerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.