Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten der Verein gemeinsam. Der/die erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln.