Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Darunter ist der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.