Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretenden SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der SLG Leiter.