Vorstand gem. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenführer. Der wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten, oder durch einen der beiden Vorsitzenden, gemeinsam mit dem Schriftführer, oder dem Kassenführer.