Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Zugführer der Facheinheit IuK o.V.i.A. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, in der Regel der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes, vertreten den Verein gemeinsam.