Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der erste von drei Schießwarten. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.