Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zugleich SLG-Leiter, der Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende, vertreten gemeinsam.