Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende (der jeweilige Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Buchholz Kraft seines Amtes), der 2. Vorsitzende (der jeweilige stellvertretende Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Buchholz Kraft seines Amtes), der Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Buchholz Kraft seines Amtes, der Schriftführer, der Kassenwart, der Kantinenleiter und ein Beisitzer. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.