Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsiztende. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt mit der Beschränkung, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.