Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und 5 Beisitzer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Streitwert von mehr als 10.000,00 Euro sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn ihnen der Vorstand schriftlich zugestimmt hat.