Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertetenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Kassenwart und der Schriftführer sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.