| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere Vorstandsmitglieder. Je zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die schriftliche Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariats ist erforderlich für a) Erwerb, Veräußerung, Belastung und Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken, b) Baumaßnahmen, die im Einzelfall die Höhe von mehr als 50.000,00 DEM überschreiten, c) die Anstellung von Mitarbeitern, soweit diese mehr als 15 Stunden in der Woche für den Verein tätig sind, d) Beteiligungsverhältnisse aller Art, e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind, f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, soweit die Verpflichtungen den Betrag von 50.000,00 DEM übersteigen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 16.12.1997 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 17.02.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2006. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Satzung Bl. 9-14 der Akte. |
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