| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand i. S. v. § 26 B6B sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als insgesamt DEM 1000,-- belasten, ist jedes Vorstandsmitglied alleine ermächtigt. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit insgesamt mehr als DEM 1000,-- aber weniger als DEM 10000,-- belasten, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als DEM 10000,-- belasten, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes und die Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 30.04.1985 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 23.09.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006. |
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