Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vorstand für Finanzen. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten; nur bei Rechtsgeschäften bis zu einem Wert von 50,00 Euro vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln.