Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.