Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen: - 1. Vorsitzender, - stellvertretender Vorsitzender, - Schatzmeister, - bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.