Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenverwalter/in. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis 500,00 EUR sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende jeweils einzelvertretungsberechtigt.