Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, sowie dem 3. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.