Vorstand iSd § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für die Eingehung von Verbindlichkeiten über 1.000,00 € ist die vorherige Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder erforderlich.