Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einer und maximal drei Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte oder sonstige Verfügungen mit einem Wert von über 15.000 € bedarf es der einfachen mehrheitlichen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.