Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Personen (dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.