Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Beisitzer/in in Person des/der Ortsbrandmeisters/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.