Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der/Die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in vertritt jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.