Vorstand iSd § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.