Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart (zugleich auch als weiterer stellvertretender Vorsitzender), dem Schriftführer (zugleich auch als weiterer stellvertretender Vorsitzender) und bis zu sechs Beisitzern. Der Vorsitzende ist allein zur Vertretung berechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder - unter Ihnen ein stellvertretender Vorsitzender - gemeinsam.