Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, einem/einer oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassierer/in und der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretende/r Vorsitzende/r.