Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vertreter/in des Bischöflichen Seelsorgeamts Osnabrück, der/die Vertreter/in der KLVHS Oesede e.V. und der/die Vertreter/in der KLJB im Bistum Osnabrück. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Der vom Vorstand bestellte besondere Vertreter erledigt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins soweit diese nicht gemäß Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand zugewiesen sind und ist diesbezüglich einzelvertretungsberechtigt.
Der vom Vorstand bestellte besondere Vertreter erledigt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins soweit diese nicht gemäß Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand zugewiesen sind und ist diesbezüglich einzelvertretungsberechtigt.