Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und gegebenenfalls weiteren Beisitzern/innen. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in, vertreten gemeinsam.