Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden/SLG-Leiter, dem Geschäftsführer/stellvertretenden SLG-Leiter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sportleiter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende/SLG-Leiter, vertreten den Verein gemeinsam.