Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einer Summe von 250,00 EUR sind die Vorstandsmitglieder jeweils einzelvertretungsberechtigt.