Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.