Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus erste/r Vorsitzende/r, zweite/r Vorsitzende/r, Schriftführer/in und Kassenwart/in. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Besteht der Vorstand aus einer Person, wird der Verein allein von dieser Person vertreten.