Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der/Die Vorstandsvorsitzende vertritt einzeln, der/die stellvertretende Vorstandsvorsitzende vertritt gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in.