Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, nämlich erste(r) Vorsitzende r), seinem/ ihrem Stellverteter/in, der(m) Kassenwart/in und der(m) Schriftführer/in. Der Verein wird durch den Vorsitzenden alleine oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.