Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Bargeschäften bis zu einer Höhe von 500,00 EUR sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart jeweils einzelvertretungsberechtigt.