Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in. Der/Die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der/Die Schriftführer/in oder Kassenwart/in vertritt jeweils gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden.