Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der dritten Vorsitzenden (Schatzmeister/in). Der/Die erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der/Die zweite Vorsitzende und der/die dritte Vorsitzende (Schatzmeister/in) vertreten gemeinsam.