Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der/Die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind einzelvertetungsberechtigt.