Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, dem/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Der/Die Vorstandsvorsitzende vertritt allein oder der/die erste oder der/die zweite stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.