Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der/Die Vorsitzende des Vorstands (Geschäftsführender Vorstand) vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.