Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftführer und einem Instrumentenwart; darüber hinaus können weitere Beisitzer berufen werden. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.