Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzende/n, den stellvertretenden Vorsitzenden (maximal zwei), dem Kassenwart/der Kassenwartin, dem Schriftführer/der Schriftführerin, dem Leiter/der Leiterin des Sportbetriebes, dem Jugendfachwart/der Jugendfachwartin. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende/r Vorsitzende, vertreten gemeinsam.